Qualifikationsphase
Die Jahrgangsstufen 12/13
Leistungskurse
Jede Schülerin und jeder Schüler wählt am Ende der Jahrgangsstufe 11 verbindlich zwei Leistungsfächer, von denen mindestens eines Mathematik, eine fortgeführte Fremdsprache (erste oder zweite Fremdsprache) oder eine Naturwissenschaft (Ph, Ch, B) sein muss. Voraussetzung ist eine Bewertung in diesen Fächern von jeweils mindestens fünf Punkten am Ende der Jahrgangsstufe 11. Die beiden Leistungskurse werden mit fünf Wochenstunden unterrichtet. Ein Leistungsfachwechsel während der Qualifikationsphase ist nicht möglich.
Grundkurse
Der Unterricht in den Grund- und Leistungskursen erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen Lehrpläne für die einzelnen Fächer.
Die Woche projektorientierten und/oder fachübergreifenden Lernens
In den letzten sechs Unterrichtstagen vor den Herbstferien gibt es für die Jahrgangsstufe 12 vier bis sechs fächerverbindende / fachübergreifende / projektorientierte Lernangebote, von denen jede Schülerin und jeder Schüler eines verbindlich belegen muss. Unter bestimmten Bedingungen (insbesondere hinsichtlich der Leistungsnachweise → Klausur nach den Herbstferien!) kann ein solches Lernangebot auch als zweistündiger Grundkurs gewertet und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
Belegverpflichtungen
In den vier Halbjahren der Qualifikationsphase müssen in den beiden Leistungsfächern und den zu belegenden Grundkursfächern mindestens die folgenden Kurse belegt bzw. darüber hinaus auch in die Abiturwertung eingebracht werden:
| Fach | 12I | 12II | 13I | 13II | Bemerkungen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| AF I | Deutsch | B + A | B + A | B + A | B + A | Alle Kurse in Deutsch und der Pflichtfremdsprache müssen eingebracht werden. |
| Pflichtfremdsprache | B + A | B + A | B + A | B + A | ||
| Weitere Fremdsprache |
(B + A) | (B + A) | Zwei Kurse einer weiteren Fremdsprache sind einzubringen, wenn nicht zwei Kurse einer weiteren Naturwissenschaft oder Informatik eingebracht werden. (s.o.) | |||
| Kunst/Musik | B + A | B + A | Die beiden einzubringenden Kurse müssen nicht aus der Jgst. 12 sein. | |||
| AF II | Politik und Wirtschaft |
B + A | B + A | Es müssen insgesamt 6 Kurse aus dem AF II eingebracht werden, davon 2 beliebige aus PoWi und die beiden Kurse der Jgst. 13 in Geschichte. | ||
| Geschichte | B | B | B + A | B + A | ||
| Religion | B | B | B | B | ||
| Philosophie/Erdkunde | ||||||
| AF III | Mathematik | B + A | B + A | B + A | B + A | Aller Kurse in Mathematik und einer Naturwissenschaft (nach Wahl) sind einzubringen. |
| Physik/Chemie/Bio | B + A | B + A | B + A | B + A | ||
| 2. Naturwissenschaft/ Informatik | (B + A) | (B + A) | Zwei Kurse einer weiteren Naturwissenschaft oder Informatik sind einzubringen, wenn nicht zwei Kurse einer weiteren Fremdsprache eingebracht werden. (s.o.) | |||
| Sport | B | B | B | B | Es können bis zu drei Sportkurse eingebracht werden |
B: Belegverpflichtung (verbindlicher Kurs)
A: Kurs muss in die Abiturgesamtqualifikation eingebracht werden (Einbringpflicht)
Darüber hinaus ist bei der Grundkurswahl darauf zu achten, dass insgesamt die 12 Kurse des dritten, vierten und fünften Prüfungsfaches aus den Jahrgangsstufen 12/13 sowie 13 weitere Grundkurse in die Abiturwertung eingebracht und deshalb auch belegt werden müssen. Dabei können Kurse, die mit null Punkten abgeschlossen wurden, nicht zur Beleg- und Einbringpflicht herangezogen werden.
Schriftliche Leistungsnachweise (Klausuren)
- In den beiden Leistungskursen und in den Grundkursen (mit Ausnahme des Faches Sport) werden in den drei Kurshalbjahren 12I, 12II und 13I pro Halbjahr zwei und in 13II ein schriftlicher Leistungsnachweis (Klausur) angefertigt. Deren Ergebnisse bilden etwa zur Hälfte die Grundlage für die Leistungsbeurteilung des jeweiligen Halbjahres.
- Jeweils eine der beiden Grundkursklausuren kann durch einen anderen besonderen Leistungsnachweis und eine der insgesamt sechs Leistungskursklausuren durch eine umfassende Hausarbeit ersetzt werden.