Allgemeine Informationen

Gliederung der gymnasialen Oberstufe; Grund- und Leistungskurse

Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in die Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) und die Qualifikationsphase (Jgst. 12/13). Am Ende der Einführungsphase wird eine Entscheidung über die Zulassung zur Qualifikationsphase getroffen.
Um individuelle Schwerpunktsetzungen zu ermöglichen, wählt jede Schülerin / jeder Schüler  für die Qualifikationsphase zwei Leistungsfächer. Eines dieser Fächer muss eine Fremdsprache (ab Klasse 5 oder 7) oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein. In der Einführungsphase wird eine Vorbereitung auf die zukünftigen Leistungsfächer in so genannten Orientierungskursen vorgenommen.

Umwahlen im Bereich der Orientierungsfächer sind jeweils am Ende des ersten oder zweiten Halbjahres der Jahrgangsstufe 11 möglich; eine Umwahl muss erfolgen, wenn am Ende der Jahrgangsstufe 11 ein Orientierungsfach mit weniger als fünf Punkten abgeschlossen wurde. Alle anderen Fächer werden als Grundkurse unterrichtet. Grundkurse vermitteln grundlegende Kenntnisse und Einsichten in Stoffgebiete und Methoden. In den Grundkursfächern bleiben die Schülerinnen und Schüler in der Regel mindestens während eines Schuljahres in derselben Lerngruppe.

In den Leistungskursen werden exemplarisch vertieftes wissenschaftspropädeutisches Verständnis und erweiterte Kenntnisse sowie eine vertiefte Beherrschung der jeweiligen Arbeitsmittel und –methoden, ihre selbständige Anwendung, Übertragung und Reflexion vermittelt. Hier bleiben die Schülerinnen und Schüler während der gesamten Qualifikationsphase in derselben Lerngruppe.

Leistungsbeurteilung

In der Oberstufe wird die Notenskala durch ein Punktsystem ersetzt:

13 bis 15 Punkte
entsprechen der Note „sehr gut“ (1)
10 bis 12 Punkte
entsprechen der Note „gut“ (2)
7 bis 9 Punkte
entsprechen der Note „befriedigend“ (3)
4 bis 6 Punkte
entsprechen der Note „ausreichend“ (4)
1 bis 3 Punkte
entsprechen der Note „mangelhaft“ (5)
0 Punkte
entsprechen der Note „ungenügend“ (6)

Obwohl eine Punktzahl von 4 Punkten einer schwach ausreichenden Leistung (4-) entspricht, ist ihre rechtliche Wirkung – z.B. bei den Zulassungsbedingungen für die Qualifikationsphase oder für das Abitur – in der Regel die einer nicht mehr ausreichenden Leistung.

Die folgende Tabelle zur Umrechnung von Prozentwerten in Notenpunkte ist für die gesamte Oberstufe verbindlich:

Prozent unter 20% ab 20% ab 27% ab 34% ab 41% ab 46% ab 51% ab 56% ab 61% ab 66% ab 71% ab 76% ab 81% ab 86% ab 91% ab 96%;
  0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Fehler in der Rechtschreibung, der Zeichensetzung oder der deutschen Grammatik führen bei entsprechender Häufung in allen Fächern (außer den Fremdsprachen, für die gesonderte Regelungen bestehen) zu Punktabzügen bei Klausuren. Wird als „Fehlerindex“ der Quotient aus dem Wert Fehlerzahl x 100 und der Zahl der Wörter bezeichnet, so gilt

für das Fach Deutsch:
1 Notenpunkt Abzug ab dem Fehlerindex 2
2 Notenpunkte Abzug ab dem Fehlerindex 4
3 Notenpunkte Abzug ab dem Fehlerindex 6
4 Notenpunkte Abzug ab dem Fehlerindex 8
für die anderen Fächer:
1 Notenpunkt Abzug ab dem Fehlerindex 3
2 Notenpunkte Abzug ab dem Fehlerindex 6

Darüber hinaus existieren für den Fremdsprachenunterricht in der Qualifikationsphase verbindliche Umrechnungstabellen zwischen den Fehlerindices und den entsprechenden Notenpunkten.